AGB

Was sein muss, muss sein.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausnahmslos für alle geschäftlichen Handlungen mit der Robert Freund Immobilien GmbH (nachfolgend Makler genannt).

Die nachstehenden AGB sind Grundlage des Maklervertrags geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde bzw. dass er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese über das Internet unter www.robert-freund-immobilien.de einzusehen.

§1_
Der Makler vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Grundstücke, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, Wohnungen, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw., sowie der Vermittlung von Finanzierungen. Der Kunde des Maklers verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch den Makler vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag, im Exposé oder innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde, im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 6% des Kaufpreises zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Provision wird zu Lasten des Käufers erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, eine Provision in Höhe von 2% der Netto-Kaltmiete zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Üblicherweise wird der Vermieter der Auftraggeber des Maklers sein. Sollte es in Ausnahmefällen zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform zwischen dem Mieter als Auftraggeber und dem Makler kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung einer Wohnung danach vom Makler eingeholt werden, beträgt die Provision zu Lasten des Mieters 2% der Netto-Kaltmiete zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§2_
Die Provision wird mit Abschluss und nach Unterzeichnung des vermittelten Kauf- oder Mietvertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

§3_
Ein Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder vom Makler erteilten Auskünften wie z.B. der Objektadresse zustande. Die jeweilige Maklercourtage ist nur dann zu zahlen, wenn ein notarieller Kaufvertrag oder ein Mietvertrag über das angebotene Objekt beurkundet bzw. abgeschlossen wird.

§4_
Die Angebote des Maklers erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben basieren auf Informationen des Auftraggebers oder anderer Auskunftsberechtigten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen kann der Makler keine Gewähr oder Haftung übernehmen. Der Makler ist nicht verpflichtet, die Angaben, die er von Dritten erhält, zu überprüfen. Der Makler haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Makler – ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt der Makler keine Haftung.

§5_
Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden sowie weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrags einzuschalten.

§6_
Der Kunde verpflichtet sich, den Makler umgehend schriftlich zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermietungs- bzw. Anmietungsabsicht aufgibt.
Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung des Maklers das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an den Makler einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so haftet der Verkäufer für die hierdurch entstehenden Schäden in Höhe der vereinbarten Provision zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§7_
Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen und die Vorkenntnis auf Verlangen des Maklers anhand von Dokumenten zu belegen.

§8_
Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages kein anderes Maklerunternehmen zu beauftragen.

§9_
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise durch den Makler sind ausdrücklich nur für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.

§10_
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

§11_
Der Kunde willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, nutzt und diese in erforderlichem Umfang an Dritte übermittelt.

§12_
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen davon unberührt und werden durch wirksame mit gleichem oder ähnlichem Regelungsgehalt ersetzt. Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages oder dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

§13_
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Kerpen. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

Kerpen, Mai 2022